E-Bikes mit unbegrenzter Tretunterstützung

Geschreiben von adminauf26. April 2011 in Allgemein |

Die unbegrenzte Trerunterstützung bedeutet das der Radfahrer gar nicht in die Pedale tritt wird der E-Motor aktiv und fährt wie ein gewöhnliches Moped. Die E-Bikes mit unbegrenzter Tretunterstützung erfordern in Deutschland einen Mofa-Führerschein, aber keinen Helm. Diese E- Bikes gelten in Deutschland als Kleinkrafträder mit geringer Leistung. E-Bikes die in der Schweiz die 25 km/h überschreiten benötigen einen Führerschein, ein Nummerschild und einen versicherungsnachweis.Wenn das E-Bike ein Pedelec ist, braucht man keinen Helm zu tragen und es gilt auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung. In diesem Falle wird die Geschwindigkeit von Mensch und Maschiene addiert. Damit kann man auf einer geraden und flachen Strecke je nach der Kraft des Fahrers knapp 35-40 km/h erreichen. Ein elektrisch angetriebenes Fahrrad wird in Österreich wie ein normales Fahrrad behandelt. Es muss aus eigener Kraft maximal 25 km/h erreichen und darf einen Motor von knapp 600W haben. Es muss auch noch nach den normalen StVO-Bestimmungen ausgerüstet und zugelassen sein. Damit ist klar, das sich E-Bikes kaum von gewöhnlichen Fahrrädern abgesehen von der Gesetzgebung jedes einzelnen Staates. Jeder Staat handhabt die E- Bikes anders, darum gibt es so viele Gesetzgebungen die sich unterscheiden. Meiner Meinung nach sollte man für alle Staaten eine Richtlinie in Sachen E-Bikes da im Moment jeder Staat seine eigenen Gesetze in Sachen E-Bikes hat.

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