Der neue Personalausweis

Geschreiben von adminauf15. Juni 2011 in Allgemein |
Der neue Personalausweis, der zum 1. November 2010 eingeführt wurde, bringt Möglichkeiten mit sich, die das Leben im digitalen Zeitalter erheblich verändern – ein Anlass diesen Ausweis einmal näher unter die Lupe zu nehmen.

Allgemeines:

Im neuen Scheckkartenformat mit integriertem Chip passt der neue Personalausweis in jede Brieftasche. Er ist wie bisher zehn Jahre gültig und wird für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Alte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Der Ausweis ist mit einem maschinenlesbaren digitalen Foto und – auf freiwilliger Basis – mit zwei Fingerabdrücken des Inhabers ausgestattet.
Ganz neu sind die Online-Ausweisfunktion und die Vorbereitung für die elektronische Signatur.

Sicherheitsmerkmale:

Insgesamt dreiundzwanzig Sicherheitsmerkmale sollen den neuen Personalausweis vor Fälschung schützen. Dazu gehören u.a. das holografische Porträtfoto, UV-Aufdruck, Kontrastumkehr und Melierfasern, die unter UV-Licht leuchten. Auf der Rückseite befindet sich neben einigen weiteren Merkmalen ein personalisierter Sicherheitsfaden und eine maschinenlesbare Zone. Das Personalausweislogo ist nicht nur auf dem Ausweis selbst zu finden, sondern wird auch auf allen Automaten und Anwendungen angebracht, die mit dem neuen Personalausweis kompatibel sind, z.B. Automaten und Software.

Die neuen Funktionen:

Mit der Online-Ausweisfunktion, dem eID (elektronischer Identitätsnachweis), können Online-Einkäufe abgewickelt werden. Die hierfür benötigten persönlichen Daten werden dann nicht mehr über eine Tastatur eingegeben, sondern mithilfe des Chips im Ausweis übermittelt. Dies geschieht in mehreren Schritten: Zuerst wird das Berechtigungszertifikat des Online-Händlers angezeigt und durch den Chip im Ausweis überprüft. Daraufhin legt der Anwender fest, welche Daten übermittelt werden sollen und gibt die 6-stellige PIN ein. Die ausgewählten Daten werden verschlüsselt übertragen und beim Empfänger überprüft.

Mit der Unterschriftsfunktion, der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), kann zukünftig eine rechtsverbindliche Unterschrift online übermittelt werden.
Der Ausweis ist somit eine Art Visitenkarte geworden. Wenn man diesen hat kann man sich mit ihm überall identifizieren.

Technische Voraussetzungen:

Erste Voraussetzung ist ein Lesegerät; wer die Unterschriftsfunktion nutzen möchte, benötigt ein Komfort-Lesegerät, für die Online-ID genügt ein Basislesegerät.

Für die der Online-ID wird geeignete Software benötigt (herunterzuladen bei: http://www.ausweisapp.bund.de). Sie ist unter den gängigsten Betriebssystemen Windows, Mac OS X (ab Ende Juni 2011) und Linux lauffähig.

Anbieter und Onlineshop-Betreiber benötigen ein Berechtigungszertifikat, das bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) beantragt werden muss.

Den PIN-Brief erhält man von der ausstellenden Behörde; er enthält eine Aktivierungs-PIN (aktiviert die persönliche PIN), eine PUK-Nummer, um eine Blockierung aufzuheben, wenn eine PIN mehrfach falsch eingegeben wurde, und ein Sperrkennwort, um den Ausweis bei Verlust sperren zu lassen.

Das Signaturzertifikat und die Signatur-PIN für die Unterschriftsfunktion wird vom jeweiligen Diensteanbieter zur Verfügung gestellt (Liste der aktuellen Anbieter unter: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/QES/Veroeffentlichungen/Zertifizierungsdiensteanbieter/ZertifizierungsDiensteAnbietr_node.html).

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>